Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 749 Inkrafttreten: 1953-01-01; 1952-12-03 (Artikel 12) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-12-02 BGBl-Id: bgbl1-1952-51-1
2.0 KiB
2.0 KiB
Stellen dieser Station
- Bezeichnungen: Ersetzt Dienststrafe, Dienststrafverfügung, etc. durch Disziplinarstrafe, Disziplinarverfügung, etc.
- Inhaltsübersicht: Einfügung von Bundesdisziplinaranwalt, Verteidigung, Änderungen in Abschnitt IV und X
- § 1: Ersetzt Reichsdienststrafordnung durch Bundesdisziplinarordnung, Einfügung von 'in der Bundesfassung'
- § 2 Satz 2: Änderung der Bestimmung zum Wechsel des Dienstherrn
- § 3 Abs. 2: Neuer Absatz zur Verjährung von leichteren Vergehen
- § 4 Abs. 1: Einfügung neuer Disziplinarstrafen
- § 4 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Kombination von Disziplinarstrafen
- § 6 Satz 3: Ersetzt 'tausend' durch 'eintausend'
- § 7: Einfügung neuer Paragraphen § 7a, § 7b, § 7c zur Versagung des Aufsteigens, Einstufung in niedrigere Stufe, Versetzung
- § 11 Abs. 1: Einfügung neuer Disziplinarstrafen
- § 13 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Fortsetzung des Verfahrens und zur Berücksichtigung von strafgerichtlichen Feststellungen
- § 13 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Bindung durch strafgerichtliche Feststellungen
- § 19 Abs. 1: Neuer Satz zur Zustellung an den Bundesdisziplinaranwalt
- § 21 Abs. 1: Streichung von 'und hält der Dienstvorgesetzte ein Dienststrafverfahren für angezeigt,' und Ersetzung von 'er' durch 'der Dienstvorgesetzte'
- § 21 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Anhörung des Beschuldigten und Zugang zu Akten
- § 22 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Einstellung des Verfahrens und Mitteilung an den Bundesdisziplinaranwalt
- § 25: Neue Bestimmungen zur Verhängung der Disziplinarstrafe und Mitteilung an den Bundesdisziplinaranwalt
- § 26: Erweiterung der Beschwerderegelungen und Einfügung neuer Absätze 4 und 5
- § 27: Neue Bestimmungen zur Wiederholung des Verfahrens und zur Entscheidung der Bundesdisziplinarkammer und -hof
- § 28: Neue Bestimmungen zur Gliederung des förmlichen Verfahrens und zur Einleitung
- § 29: Neuer Absatz 3 zur Zuständigkeit der Einleitungsbehörde
- § 30: Einfügung neuer Paragraphen § 30a bis § 30e zur Bundesdisziplinaranwalt und Verteidigung