Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1032 Inkrafttreten: 1953-08-29 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-08-28 BGBl-Id: bgbl1-1953-53-7
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- § 116 Abs. 1: Genehmigung als Befürchtigung eines Vorrechts
- § 152: Befürchtigung von Vorrechten und Anwendung von § 152 Abs. 1 Satz 2
- § 149: Entlassung von Grundstückteilen aus der Haftung für Aufbaugrundschulden
- § 158: Vorauszahlungen an das zuständige Finanzamt
- § 150 Abs. 1 Satz 3: Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Hypothekengewinnabgabe
- § 117: Bewilligung von Vorrechten und Eintragung von Vermerken