Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 329 Inkrafttreten: 1950-04-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1950-07-15 BGBl-Id: bgbl1-1950-31-5
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Stellen dieser Station
- § 15: Neue Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung werden angewendet
- Oberschrift vor § 18: Ersetzung von „§ 8 des Gesetzes“ durch „§ 8 Absatz 1 des Gesetzes“
- § 18 Abs. 1 und 2: Ersetzung von „§ 8 des Gesetzes“ durch „§ 8 Absatz 1 des Gesetzes“
- § 23 Abs. 2: Neue Regelung zur Anpassung des Hundertsatzes
- § 24 Abs. 3: Neue Regelung zur Aufstellung von Richtsätzen
- § 26 Abs. 2 und 4: Neue Regelungen zur Anerkennung gemeinnütziger Zwecke
- § 27: Ersetzung der zuständigen Behörde
- § 30 Abs. 2: Ersetzung von „§ 2 Ziffer 1 des Gesetzes“ durch „§ 2 Absatz 1 Ziffer 1 des Gesetzes“
- § 33: Ersetzung von „soweit“ durch „wenn“ und von „erstreckt“ durch „beschränkt“
- § 37: Neue Regelung zum Anwendungsbereich