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LawGit Spiegel b6d88fbfcd BGBl. 1951 I S. 499 · Erlass · Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 499
Inkrafttreten: 1951-08-14; 1951-08-14 (Kündigungen, die Arbeitnehmern vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zugewandert sind, bleiben von den bisherigen Vorschriften maßgebend); mit der Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Vorschriften dieses Gesetzes über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen sowie § 21 Abs. 2 und 3 und § 24 dieses Gesetzes); mit der Übernahme der einzelnen Landesarbeitsämter und Arbeitsämter durch die Bundesanstalt (Vorschriften dieses Gesetzes über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-08-13

BGBl-Id: bgbl1-1951-40-1
1970-01-01 00:15:54 +00:00
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