Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1475 Inkrafttreten: 1953-09-28 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-10-08 BGBl-Id: bgbl1-1953-66-1
963 B
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KAPSTDV — 1953-10-08
- Titel: Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) - Kapitalertragsteuer-Durchführungsverordnung (KapStDV) -
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1475
- Inkrafttreten: 1953-09-28
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/66#page=1
- Kurz: Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Kapitalertragsteuer-Durchführungsverordnung (KapStDV) fest, die die Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag regelt. Sie enthält Vorschriften zur Steuerabzugspflicht, Befreiungen, Höhe des Steuerabzugs, Vornahme des Steuerabzugs, Abführung der Steuer und Anmelde- sowie Bescheinigungsverpflichtungen.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.