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LawGit Spiegel 3ed5b3676b BGBl. 1953 I S. 92 · Verordnung · Verordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung
Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 92
Inkrafttreten: 1953-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1953-03-30

BGBl-Id: bgbl1-1953-13-6
1970-01-01 00:25:49 +00:00

1.5 KiB

Stellen dieser Station

  • § 1: Bestimmungen für Ehrenbeamte und Personen, die ehrenamtlich tätig sind.
  • § 6: Definition von Dienstbezügen und Regelungen für die Geldbuße.
  • § 7: Erweiterung der Gehaltskürzung auf alle Ämter und Regelungen für Wartestands- und Ruhestandsbeamte.
  • § 7a: Versagung des Aufsteigens im Gehalt und dessen Auswirkungen.
  • § 7b: Regelungen für die Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe.
  • § 7c: Regelungen für die Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt.
  • § 8: Definition von Dienstbezügen und Regelungen für die Entfernung aus dem Dienst.
  • § 10: Regelungen für die Urteilsgründe bei mehreren Pflichtverletzungen.
  • § 16: Definition von Verwaltungsbehörden und Befugnisse des Dienstvorgesetzten.
  • § 19: Regelungen für die Zustellung von Ladungen.
  • § 24: Bestimmungen zur obersten Dienstbehörde und Disziplinargewalt.
  • § 28: Regelungen für den Antrag des Beamten nach Absatz 2.
  • § 29: Bestimmungen zur Dienstaufsicht und Einleitungsbehörde.
  • § 30b: Bestimmungen zur zuständigen obersten Bundesbehörde und Beauftragten.
  • § 30e: Rechte des Verteidigers im Verfahren.
  • § 35: Regelungen für Wartestandsbeamte als Beisitzer.
  • § 36: Bestimmungen zur Bestimmung der Reihenfolge der Beisitzer.
  • § 37: Regelungen zur Vorbereitung und Leitung des Verfahrens.
  • § 40: Definition von Ausscheiden aus dem Hauptamt.
  • § 51: Definition von Akten und Recht auf Akteneinsicht.
  • § 53: Regelungen für die Anschuldigungsschrift und die Einsicht in Akten.