Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 92 Inkrafttreten: 1953-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-03-30 BGBl-Id: bgbl1-1953-13-6
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- § 1: Bestimmungen für Ehrenbeamte und Personen, die ehrenamtlich tätig sind.
- § 6: Definition von Dienstbezügen und Regelungen für die Geldbuße.
- § 7: Erweiterung der Gehaltskürzung auf alle Ämter und Regelungen für Wartestands- und Ruhestandsbeamte.
- § 7a: Versagung des Aufsteigens im Gehalt und dessen Auswirkungen.
- § 7b: Regelungen für die Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe.
- § 7c: Regelungen für die Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt.
- § 8: Definition von Dienstbezügen und Regelungen für die Entfernung aus dem Dienst.
- § 10: Regelungen für die Urteilsgründe bei mehreren Pflichtverletzungen.
- § 16: Definition von Verwaltungsbehörden und Befugnisse des Dienstvorgesetzten.
- § 19: Regelungen für die Zustellung von Ladungen.
- § 24: Bestimmungen zur obersten Dienstbehörde und Disziplinargewalt.
- § 28: Regelungen für den Antrag des Beamten nach Absatz 2.
- § 29: Bestimmungen zur Dienstaufsicht und Einleitungsbehörde.
- § 30b: Bestimmungen zur zuständigen obersten Bundesbehörde und Beauftragten.
- § 30e: Rechte des Verteidigers im Verfahren.
- § 35: Regelungen für Wartestandsbeamte als Beisitzer.
- § 36: Bestimmungen zur Bestimmung der Reihenfolge der Beisitzer.
- § 37: Regelungen zur Vorbereitung und Leitung des Verfahrens.
- § 40: Definition von Ausscheiden aus dem Hauptamt.
- § 51: Definition von Akten und Recht auf Akteneinsicht.
- § 53: Regelungen für die Anschuldigungsschrift und die Einsicht in Akten.