Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 152 Inkrafttreten: 1956-03-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-03-27 BGBl-Id: bgbl1-1956-13-4
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GEWSTDV_1955 — 1956-03-27
- Titel: Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV 1955)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 152
- Inkrafttreten: 1956-03-27
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/13#page=22
- Kurz: Die Verordnung regelt detailliert die Durchführung der Gewerbesteuer, insbesondere die Definition von Gewerbebetrieben, die Steuerpflicht von Unternehmen der öffentlichen Hand und spezielle Regelungen für verschiedene Branchen.
Betroffene Stellen
- § 24: Regelungen zur Berücksichtigung von Betriebsgrundstücken bei der Bestimmung des Gewerbekapitals
- § 25: Regelungen zur Gewerbesteuererklärung zur Festsetzung der Gewerbesteuernach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital
- § 26: Regelungen zum Zuschlag wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärung
- § 27: Definition von Wareneinzelhandelsunternehmen
- § 28: Regelungen für gemischte Unternehmen, die sowohl Umsätze im Einzelhandel als auch andere Umsätze bewirken
- § 29: Regelungen zur Anpassung und erstmaligen Festsetzung der Vorauszahlungen
- § 30: Regelungen zur Verlegung von Betriebstätten
- § 31: Regelungen zur Behandlung von Urlaubsmarken im Baugewerbe
- § 32: Regelungen zur Festsetzung des Steuermeßbetrags nach der Lohnsumme
- § 33: Weitere Definition von Wareneinzelhandelsunternehmen
- § 34: Regelungen zu Kleinbeträgen bei Verlegung der Geschäftsleitung
- § 35: Regelungen für Wandergewerbebetriebe
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.