Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1524 Inkrafttreten: 1954-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-11-19 BGBl-Id: bgbl1-1953-70-2
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Stellen dieser Station
- § 20 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung von Sonderausgaben im Sinne des Absatzes 3 Ziffer 2
- § 20a: Abschnitt § 20a fällt weg
- § 20b: Neue Vorschriften für die Nachforderung von Lohnsteuer bei Aufwendungen zu steuerbegünstigten Zwecken
- § 21: Neue Vorschriften für mehrere Dienstverhältnisse
- § 22: Neue Vorschriften für mitverdienende Ehefrau
- § 23: Abschnitt § 23 fällt weg
- § 24: Abschnitt § 24 fällt weg
- § 25: Neue Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen
- § 25a: Neue Vorschriften für Freibeträge für besondere Fälle