Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1578 Inkrafttreten: Tag des Wirksamwerdens der Kündigung des Straßburger Übereinkommens vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2016-07-11 BGBl-Id: bgbl1-2016-33-1
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Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1: Einfügung von 'einschließlich Hafenanlagen, Hafenbecken, Wasserstraßen, Schleusen, Wehren, Brücken und Navigationshilfen'
- § 5 Nr. 1: Einfügung von 'einschließlich Ansprüchen auf Sondervergütung im Sinne von § 578 des Handelsgesetzbuchs'
- § 5c Abs. 1 Nr. 1: Neufassung des Absatzes
- § 5d Abs. 2: Ersetzung des Straßburger Übereinkommens
- § 5e: Ersetzung von Beträgen
- § 5f Abs. 2: Einfügung von 'Wehren'
- § 5h: Neufassung von Absatz 1 und Ersetzung von Beträgen
- § 5i: Ersetzung von Beträgen
- § 5k: Ersetzung von Beträgen
- § 5l: Neufassung und Ergänzung von Absatz 2
- § 5m: Ersetzung des Straßburger Übereinkommens und Streichung von Satz 2
- § 5n: Einfügung des neuen § 5n
- § 131 Abs. 3: Ersetzung von '5m' durch '5n'