Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2674 Inkrafttreten: 2002-08-01 (ganzes Gesetz, außer § 84a und § 88 des Arzneimittelgesetzes); 2002-08-01 (§ 84a des Arzneimittelgesetzes, auch rückwirkend auf Ereignisse vor dem 1. August 2002, außer bei rechtskräftigem Urteil oder Einigung); 2003-01-01 (§ 88 des Arzneimittelgesetzes) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2002-07-25 BGBl-Id: bgbl1-2002-50-1
539 B
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§ 253
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2002-07-25 — Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2674
§ 253 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
§ 253 Abs. 2: Neuer Absatz: 'Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.'