Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5049 Inkrafttreten: 2021-12-07 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-12-06 BGBl-Id: bgbl1-2021-81-7
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BEGDV_3 — 2021-12-06
- Titel: Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5049
- Inkrafttreten: 2021-12-07 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=73
- Kurz: Die Verordnung führt ab 1. September 2021 neue Beträge und Zeiträume in verschiedenen Bestimmungen der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes ein.
Betroffene Stellen
- § 22a: Anpassung der Spaltenüberschriften und Einführung neuer Spalten
- § 24 Abs. 4: Anpassung der Spaltenüberschriften und Einführung neuer Spalten
- § 33 Abs. 4: Einführung eines neuen Satzes zur Erhöhung der Rentenbeträge
- § 33a: Anpassung der Spaltenüberschriften und Einführung neuer Spalten
- § 34 Abs. 3: Anpassung der Spaltenüberschriften und Einführung neuer Spalten
- § 35: Anpassung der Zeiträume und Einführung neuer Zeilen
- § 38a: Einführung neuer Spalten
- Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht): Anpassung der Zeiträume und Einführung neuer Zeilen
- Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente): Anpassung der Zeiträume und Einführung neuer Zeilen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.