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LawGit Spiegel a65e6ee90d BGBl. 2021 I S. 5049 · Änderung · Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5049
Inkrafttreten: 2021-12-07 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2021-12-06

BGBl-Id: bgbl1-2021-81-7
2021-12-06 12:00:00 +00:00

1.4 KiB

BEGDV_3 — 2021-12-06

  • Titel: Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5049
  • Inkrafttreten: 2021-12-07 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=73
  • Kurz: Die Verordnung führt ab 1. September 2021 neue Beträge und Zeiträume in verschiedenen Bestimmungen der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes ein.

Betroffene Stellen

  • § 22a: Anpassung der Spaltenüberschriften und Einführung neuer Spalten
  • § 24 Abs. 4: Anpassung der Spaltenüberschriften und Einführung neuer Spalten
  • § 33 Abs. 4: Einführung eines neuen Satzes zur Erhöhung der Rentenbeträge
  • § 33a: Anpassung der Spaltenüberschriften und Einführung neuer Spalten
  • § 34 Abs. 3: Anpassung der Spaltenüberschriften und Einführung neuer Spalten
  • § 35: Anpassung der Zeiträume und Einführung neuer Zeilen
  • § 38a: Einführung neuer Spalten
  • Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht): Anpassung der Zeiträume und Einführung neuer Zeilen
  • Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente): Anpassung der Zeiträume und Einführung neuer Zeilen

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.