Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 900 Inkrafttreten: 1961-07-15 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-07-15 BGBl-Id: bgbl1-1961-49-6
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- § 1 Abs. 1: Neue Definition von Bundesstraßen des Fernverkehrs
- § 1 Abs. 4 Nr. 1: Neue Definition des Straßenkörpers
- § 2: Änderungen zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Bundesfernstraßen
- § 5 Abs. 2: Erhöhung des Schwellenwerts von 9000 auf 50000
- § 5 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Straßenbaulast in Ortsdurchfahrten
- § 5 a: Neue Vorschriften für Zuwendungen für fremde Träger der Straßenbaulast
- § 6 Abs. 1 a: Neue Bestimmungen zur Übernahme der Straßenbaulast
- § 7 Abs. 2 a: Neue Bestimmungen zur Erstattung der Herstellungskosten für Ersatzwege
- § 8 Abs. 4 a: Neue Bestimmungen zur Schaffung oder Entschädigung von Zufahrten
- § 8 Abs. 5: Ausnahme für Haltestellenbuchten an Bundesstraßen
- § 9 Abs. 4 Satz 1: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Beschränkungen bei geplanten Bundesfernstraßen
- § 9 Abs. 8: Neue Bestimmungen zur Zulassung von Ausnahmen von den Beschränkungen
- § 9 Abs. 9 und 10: Neue Bestimmungen zur Entschädigung bei Aufhebung der baulichen Nutzung
- § 9 a: Neue Vorschriften zur Veränderungssperre
- § 10: Neue Uberschrift und Einfügung von 'und Gehölze'
- § 11 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'durch Sichtbehinderung'
- § 12 Abs. 2, 3 und 3 a: Neue Bestimmungen zur Beteiligung an Kreuzungsanlagen
- § 13 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Übernahme von Kosten nach wesentlichen Änderungen
- § 14 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften bei vorübergehenden Anschlüssen
- § 17 Abs. 7: Streichung des Absatzes
- § 19 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3: Ersetzung von '§ 17' durch '§ 18 Abs. 5'
- § 19 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Enteignungsgesetzen
- § 20 Abs. 1: Ersetzung von 'nach diesem Gesetz' durch 'für die Bundesfernstraßen'