Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1732 Inkrafttreten: 1971-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-12-22 BGBl-Id: bgbl1-1970-114-4
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BVG — 1970-12-22
- Titel: Fünfte Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Anrechnungs-Verordnung 1971)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1732
- Inkrafttreten: 1971-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/114#page=8
- Kurz: Die Verordnung legt die Tabelle für das anzurechnende Einkommen zur Feststellung von Ausgleichsrenten, Ehegatten- und Kinderzuschlägen sowie Elternrenten für das Kalenderjahr 1971 fest.
Betroffene Stellen
- § 33 Abs. 1: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 33 Abs. 6: Grundlage für die Verordnung
- § 33 a Satz 3: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 33 b Abs. 5: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 41 Abs. 3: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 47 Abs. 2: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 51 Abs. 4: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.