Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 3730 Inkrafttreten: 1977-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1976-12-28 BGBl-Id: bgbl1-1976-149-4
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Stellen dieser Station
- Anhang 1: Neue Festlegung der Füllmengenwerte für verschiedene Erzeugnisse
- Anhang 2: Neue Festlegung der verbindlichen Werte für Fertigpackungen und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung mit Garnen
- Anhang 3: Neue Festlegung der unverbindlichen Werte für Fertigpackungen gemäß § 17 c Abs. 1 Nr. 3 des Eichgesetzes
- Anhang 4: Neue Festlegung des Verfahrens zur Prüfung der Füllmengen von Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden