Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 419 Inkrafttreten: 1975-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1974-03-01 BGBl-Id: bgbl1-1974-19-2
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POSTSCHO — 1974-03-01
- Titel: Postscheckgebührenordnung (PostSchGebO)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 419
- Inkrafttreten: 1975-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/19#page=7
- Kurz: Die Postscheckgebührenordnung regelt die Gebühren für den Postscheckdienst und ändert die Postscheckordnung hinsichtlich der Gebühren für Kontoführung, Nachforschungen und Lohn- und Gehaltskonten. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 2: Neuer Satz zur Gebühr für Kontoführung
- § 24 Abs. 1: Neuer Satz zur Gebühr für Nachforschungen
- § 24 Abs. 2: Einfügen des Wortes 'sonstige' vor 'Nachforschungen'
- § 25: Neuer Satz zur pauschalen Abgeltung der Kontoführungsgebühr bei Lohn- und Gehaltskonten
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.