Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1322 Inkrafttreten: 2015-07-25 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2015-07-24 BGBl-Id: bgbl1-2015-31-1
402 B
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Stellen dieser Station
- Überschrift: Ersetzung von „(Bundesministergesetz)“ durch „(Bundesministergesetz – BMinG)“
- § 6a: Einfügung neuer Bestimmungen zur Anzeigepflicht
- § 6b: Einfügung neuer Bestimmungen zur Untersagung von Erwerbstätigkeiten
- § 6c: Einfügung neuer Bestimmungen zum beratenden Gremium
- § 6d: Einfügung neuer Bestimmungen zur Gewährung von Übergangsgeld