Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1241 Inkrafttreten: 2020-06-24 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-06-23 BGBl-Id: bgbl1-2020-28-1
585 B
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Stellen dieser Station
- § 1: Errichtung und Sitz des Bundesamts
- § 2: Aufgaben des Bundesamts
- § 3: Aufsicht
- § 4: Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
- § 5: Wahl des Personalrats
- § 6: Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- § 7: Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
- § 8: Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
- § 9: Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
- § 10: Aufbauzulage