Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1724 Inkrafttreten: 2019-11-26 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2019-11-25 BGBl-Id: bgbl1-2019-41-3
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- Inhaltsübersicht zu § 19: Die Wörter 'und Löschung' werden gestrichen.
- § 16a Abs. 2 Nr. 1 bis 3: Die Wörter 'des Betroffenen' werden jeweils durch 'der betroffenen Person' ersetzt.
- § 19 Überschrift: Die Wörter 'und Löschung' werden gestrichen.
- § 19 Abs. 1: Die Absatzbezeichnung '(1)' wird gestrichen.
- § 19 Satz 2: Das Wort 'verwendet' wird durch 'verarbeitet' ersetzt.
- § 19 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben.