Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2153 Inkrafttreten: 2019-12-17 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2019-12-16 BGBl-Id: bgbl1-2019-47-2
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- § 5 Abs. 1: Ersetzt 'der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin' durch 'die zu prüfende Person' und streicht 'er oder'.
- § 6 Abs. 1: Ersetzt 'der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin' durch 'die zu prüfende Person' und streicht 'er oder'.
- § 7 Abs. 1: Ersetzt 'der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin' durch 'die zu prüfende Person' und streicht 'er oder'.
- § 8 Abs. 1: Ersetzt 'der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin' durch 'die zu prüfende Person' und streicht 'er oder'.
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin' durch 'Die zu prüfende Person'.
- § 11 Abs. 2: Ersetzt 'der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin' durch 'die zu prüfende Person' und streicht 'er oder'.
- § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin' durch 'die zu prüfende Person'.
- § 11 Abs. 6 Satz 1: Ersetzt 'der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin' durch 'die zu prüfende Person' und streicht 'er oder'.
- § 12 Satz 1: Ersetzt 'Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen' durch 'Die zu prüfende Person' und 'sind' durch 'ist'.
- § 13: Neue Fassung des § 13, Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen.
- § 14: Neue Fassung des § 14, Bewerten der Prüfungsleistungen.
- § 15: Neue Fassung des § 15, Bestehen der Prüfung, Gesamtnote.
- § 16: Einfügung des neuen § 16, Zeugnisse.
- § 16 (neu § 17): Neue Fassung des § 16 (jetzt § 17), Wiederholung der Prüfung.
- § 17 (neu § 18): Neue Fassung des § 17 (jetzt § 18).
- § 18 (neu § 19): Neue Fassung des § 18 (jetzt § 19).
- Anlage 1: Einfügung der Anlage 1, Bewertungsmaßstab und -schlüssel.
- Anlage 2: Einfügung der Anlage 2, Zeugnisinhalte.