Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1680 Inkrafttreten: 1957-10-03 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1957-10-02 BGBl-Id: bgbl1-1957-54-3
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Stellen dieser Station
- § 30 Abs. 4 und 5: Erweiterung der Besetzung der Schiedsstelle
- § 24: Verpflichtung der Beisitzer auf die Bestimmungen
- § 47 Abs. 5: Übertragung der Befugnis zur Berufung von Beisitzern
- § 47 Abs. 1: Geltung im Land Berlin