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LawGit Spiegel d7d5733b34 BGBl. 1955 I S. 868 · Erlass · Gesetz über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs
Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 868
Inkrafttreten: 1955-12-31 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1955-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1955-48-4
1970-01-01 00:42:34 +00:00

877 B

AEG — 1955-12-30

  • Titel: Gesetz über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 868
  • Inkrafttreten: 1955-12-31 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/48#page=4
  • Kurz: Das Gesetz regelt die Prüfung von Jahresabschlüssen von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs für Geschäftsjahre zwischen 1953 und 1955. Es ermöglicht die Prüfung durch Abschlussprüfer oder im Aufsichtswege.

Betroffene Stellen

  • § 5: Betreiber von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs unterliegen der Eisenbahnaufsicht.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.