Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2066 Inkrafttreten: 1993-12-22 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-12-21 BGBl-Id: bgbl1-1993-67-4
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GENTG — 1993-12-21
- Titel: Neufassung des Gentechnikgesetzes
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2066
- Inkrafttreten: 1993-12-22
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/67#page=14
- Kurz: Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Gentechnikgesetzes fest, die ab dem 22. Dezember 1993 gilt und verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt.
Betroffene Stellen
- § 13: Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer gentechnischen Anlage neu formuliert.
- § 14: Vorschriften für die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen neu formuliert.
- § 15: Vorschriften für die Antragsunterlagen bei Freisetzung und Inverkehrbringen neu formuliert.
- § 16: Vorschriften für die Genehmigung bei Freisetzung und Inverkehrbringen neu formuliert.
- § 17: Vorschriften für die Verwendung von Unterlagen neu formuliert.
- § 17a: Vorschriften für die Vertraulichkeit von Angaben neu formuliert.
- § 18: Vorschriften für das Anhörungsverfahren neu formuliert.
- § 6: Neufassung des § 6 mit Vorschriften über allgemeine Sorgfalts- und Aufzeichnungspflichten sowie Gefahrenvorsorge.
- § 7: Neufassung des § 7 mit Vorschriften über Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen.
- § 8: Neufassung des § 8 mit Vorschriften über Genehmigung und Anmeldung von gentechnischen Anlagen.
- § 9: Neufassung des § 9 mit Vorschriften über weitere gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken.
- § 10: Neufassung des § 10 mit Vorschriften über weitere gentechnische Arbeiten zu gewerblichen Zwecken.
- § 11: Neufassung des § 11 mit Vorschriften über das Genehmigungsverfahren.
- § 12: Neufassung des § 12 mit Vorschriften über das Anmeldeverfahren.
- § 37 Abs. 1: Regelt die Haftung für Arzneimittel, die der Zulassungspflicht unterliegen.
- § 37 Abs. 2: Regelt die Haftung für Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder bestehen.
- § 37 Abs. 3: Bestätigt, dass andere Haftungsvorschriften unberührt bleiben.
- § 38: Einführung von Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten.
- § 39: Einführung von Strafvorschriften für Verstöße gegen das Gentechnikgesetz.
- § 41: Übergangsregelung für bestehende gentechnische Arbeiten und Genehmigungen.
- § 42: Regelt die Anwendbarkeit der Vorschriften für die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
- § 30: Neufassung des § 30, der die Anforderungen an die Sicherheit von gentechnischen Anlagen und die betrieblichen Maßnahmen zur Sicherheit der Beschäftigten regelt.
- § 31: Neufassung des § 31, der die zuständigen Behörden für die Ausführung des Gentechnikgesetzes bestimmt.
- § 32: Neufassung des § 32, der die Haftung für Schäden infolge gentechnischer Arbeiten regelt.
- § 33: Neufassung des § 33, der den Haftungshöchstbetrag für Schäden infolge gentechnischer Arbeiten festlegt.
- § 34: Neufassung des § 34, der die Ursachenvermutung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen regelt.
- § 35: Neufassung des § 35, der die Auskunftsansprüche des Geschädigten bei Schäden infolge gentechnischer Arbeiten regelt.
- § 36: Neufassung des § 36, der die Deckungsvorsorge für Schäden infolge gentechnischer Arbeiten regelt.
- § 19: Neue Vorschriften für Nebenbestimmungen und nachträgliche Auflagen bei Genehmigungen
- § 20: Neue Vorschriften für die einstweilige Einstellung von gentechnischen Arbeiten oder Freisetzungen
- § 21: Neue Vorschriften für Anzeigepflichten des Betreibers bei Änderungen, Vorkommnissen und neuen Informationen
- § 22: Neue Vorschriften für die Einbeziehung anderer behördlicher Entscheidungen in die Anlagengenehmigung
- § 23: Neue Vorschriften für den Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
- § 24: Neue Vorschriften für die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen
- § 25: Neue Vorschriften für die Überwachung, Auskunfts- und Duldungspflichten
- § 26: Neue Vorschriften für behördliche Anordnungen zur Beseitigung oder Verhütung von Verstößen
- § 27: Neue Vorschriften für das Erlöschen der Genehmigung
- § 28: Neue Vorschriften für die Unterrichtungspflicht der zuständigen Behörden
- § 29: Neue Vorschriften für die Auswertung und Bereitstellung von Daten
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.