Files
laws-git/fstrg/FASSUNG.md
LawGit Spiegel 9c26ec2ce5 BGBl. 1994 I S. 854 · Neubekanntmachung · Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes
Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 854
Inkrafttreten: 1994-04-19
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-04-28

BGBl-Id: bgbl1-1994-25-9
1994-04-28 12:00:00 +00:00

3.4 KiB

FSTRG — 1994-04-28

  • Titel: Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 854
  • Inkrafttreten: 1994-04-19
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/25#page=-22
  • Kurz: Die Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes wurde auf Grund des Artikels 11 des Planungsvereinfachungsgesetzes vom 17. Dezember 1993 bekannt gemacht und tritt am Tage der Verkündung in Kraft.

Betroffene Stellen

  • § 21: Neue Bestimmungen zur Verwaltung der Bundesstraßen in Ortsdurchfahrten
  • § 22: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit für die Verwaltung der Bundesstraßen
  • § 23: Neue Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Bundesstraßen
  • § 24: Neue Bestimmungen zu Übergangs- und Schlußbestimmungen
  • § 25: Neue Bestimmungen zur Aufhebung von Vorschriften
  • § 26: Streichung des § 26
  • § 27: Bestimmung zum Inkrafttreten des Gesetzes
  • § 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
  • § 9a: Neue Fassung des § 9a
  • § 10: Neue Fassung des § 10
  • § 11: Neue Fassung des § 11
  • § 12: Neue Fassung des § 12
  • § 12a: Neue Fassung des § 12a
  • § 13: Neue Fassung des § 13
  • § 13a: Neue Fassung des § 13a
  • § 14: Neue Fassung des § 14
  • § 15: Neue Fassung des § 15
  • § 16: Neue Vorschriften für die Planung von Bundesfernstraßen, einschließlich der Bestimmung der Linienführung und Beteiligung der Straßenbaubehörde
  • § 16a: Neue Vorschriften für Vorarbeiten zur Planung von Bundesfernstraßen
  • § 17: Neue Vorschriften für die Planfeststellung und Plangenehmigung von Bundesfernstraßen
  • § 17a: Neue Vorschriften für Anlagen der Verkehrsüberwachung, der Unfallhilfe und des Zolls an Bundesfernstraßen
  • § 18f: Neue Vorschriften für die vorzeitige Besitzeinweisung bei Straßenbaumaßnahmen
  • § 19: Neue Vorschriften für die Enteignung bei Bundesfernstraßen
  • § 19a: Neue Vorschriften für das Entschädigungsverfahren bei Bundesfernstraßen
  • § 20: Neue Vorschriften für die Straßenaufsicht bei Bundesfernstraßen
  • § 7 Abs. 1: Neue Fassung des Gemeingebrauchs
  • § 7 Abs. 2: Neue Fassung der Beschränkungen des Gemeingebrauchs
  • § 7 Abs. 2a: Neue Fassung der Kosten für Ersatzstraßen bei dauernder Beschränkung
  • § 7 Abs. 3: Neue Fassung der Verunreinigung und deren Beseitigung
  • § 7a: Neue Fassung der Vergütung von Mehrkosten
  • § 8 Abs. 1: Neue Fassung der Sondernutzungen
  • § 8 Abs. 2: Neue Fassung der Erlaubnis für Sondernutzungen
  • § 8 Abs. 2a: Neue Fassung der Anlagen und Kosten für Sondernutzungen
  • § 8 Abs. 3: Neue Fassung der Sondernutzungsgebühren
  • § 8 Abs. 4: Streichung des Absatzes
  • § 8 Abs. 4a: Streichung des Absatzes
  • § 8 Abs. 5: Streichung des Absatzes
  • § 8 Abs. 6: Neue Fassung der Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung
  • § 8 Abs. 7: Streichung des Absatzes
  • § 8 Abs. 7a: Neue Fassung der Maßnahmen bei rechtswidriger Benutzung
  • § 8 Abs. 8: Neue Fassung des Ersatzanspruchs bei Widerruf oder Änderung
  • § 8 Abs. 9: Neue Fassung der Aufhebung unwiderruflicher Nutzungsrechte
  • § 8 Abs. 10: Neue Fassung der Einräumung von Rechten zur Benutzung
  • § 8a: Neue Fassung der Straßenanlieger
  • § 9 Abs. 1: Neue Fassung der baulichen Anlagen an Bundesfernstraßen
  • § 9 Abs. 2: Neue Fassung der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.