Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 854 Inkrafttreten: 1994-04-19 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-04-28 BGBl-Id: bgbl1-1994-25-9
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FSTRG — 1994-04-28
- Titel: Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 854
- Inkrafttreten: 1994-04-19
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/25#page=-22
- Kurz: Die Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes wurde auf Grund des Artikels 11 des Planungsvereinfachungsgesetzes vom 17. Dezember 1993 bekannt gemacht und tritt am Tage der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 21: Neue Bestimmungen zur Verwaltung der Bundesstraßen in Ortsdurchfahrten
- § 22: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit für die Verwaltung der Bundesstraßen
- § 23: Neue Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Bundesstraßen
- § 24: Neue Bestimmungen zu Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 25: Neue Bestimmungen zur Aufhebung von Vorschriften
- § 26: Streichung des § 26
- § 27: Bestimmung zum Inkrafttreten des Gesetzes
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
- § 9a: Neue Fassung des § 9a
- § 10: Neue Fassung des § 10
- § 11: Neue Fassung des § 11
- § 12: Neue Fassung des § 12
- § 12a: Neue Fassung des § 12a
- § 13: Neue Fassung des § 13
- § 13a: Neue Fassung des § 13a
- § 14: Neue Fassung des § 14
- § 15: Neue Fassung des § 15
- § 16: Neue Vorschriften für die Planung von Bundesfernstraßen, einschließlich der Bestimmung der Linienführung und Beteiligung der Straßenbaubehörde
- § 16a: Neue Vorschriften für Vorarbeiten zur Planung von Bundesfernstraßen
- § 17: Neue Vorschriften für die Planfeststellung und Plangenehmigung von Bundesfernstraßen
- § 17a: Neue Vorschriften für Anlagen der Verkehrsüberwachung, der Unfallhilfe und des Zolls an Bundesfernstraßen
- § 18f: Neue Vorschriften für die vorzeitige Besitzeinweisung bei Straßenbaumaßnahmen
- § 19: Neue Vorschriften für die Enteignung bei Bundesfernstraßen
- § 19a: Neue Vorschriften für das Entschädigungsverfahren bei Bundesfernstraßen
- § 20: Neue Vorschriften für die Straßenaufsicht bei Bundesfernstraßen
- § 7 Abs. 1: Neue Fassung des Gemeingebrauchs
- § 7 Abs. 2: Neue Fassung der Beschränkungen des Gemeingebrauchs
- § 7 Abs. 2a: Neue Fassung der Kosten für Ersatzstraßen bei dauernder Beschränkung
- § 7 Abs. 3: Neue Fassung der Verunreinigung und deren Beseitigung
- § 7a: Neue Fassung der Vergütung von Mehrkosten
- § 8 Abs. 1: Neue Fassung der Sondernutzungen
- § 8 Abs. 2: Neue Fassung der Erlaubnis für Sondernutzungen
- § 8 Abs. 2a: Neue Fassung der Anlagen und Kosten für Sondernutzungen
- § 8 Abs. 3: Neue Fassung der Sondernutzungsgebühren
- § 8 Abs. 4: Streichung des Absatzes
- § 8 Abs. 4a: Streichung des Absatzes
- § 8 Abs. 5: Streichung des Absatzes
- § 8 Abs. 6: Neue Fassung der Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung
- § 8 Abs. 7: Streichung des Absatzes
- § 8 Abs. 7a: Neue Fassung der Maßnahmen bei rechtswidriger Benutzung
- § 8 Abs. 8: Neue Fassung des Ersatzanspruchs bei Widerruf oder Änderung
- § 8 Abs. 9: Neue Fassung der Aufhebung unwiderruflicher Nutzungsrechte
- § 8 Abs. 10: Neue Fassung der Einräumung von Rechten zur Benutzung
- § 8a: Neue Fassung der Straßenanlieger
- § 9 Abs. 1: Neue Fassung der baulichen Anlagen an Bundesfernstraßen
- § 9 Abs. 2: Neue Fassung der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.