Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 2579 Inkrafttreten: 1990-12-08 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1990-12-07 BGBl-Id: bgbl1-1990-65-2
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BSCHVG — 1990-12-07
- Titel: Viertes Gesetz zur Änderung des Binnenschiffsverkehrsgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 2579
- Inkrafttreten: 1990-12-08 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/65#page=19
- Kurz: Das Gesetz führt einen neuen Paragraphen (§ 35d) ein, der die Umsetzung der EU-Richtlinie 87/540/EWG ermöglicht, und ändert § 37a, um Ordnungswidrigkeiten bei Verstoß gegen Rechtsverordnungen nach § 35d zu regeln.
Betroffene Stellen
- § 35d: Einführung eines neuen Paragraphen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 87/540/EWG
- § 37a Abs. 1: Streichung des Wortes 'ferner' im einleitenden Satzteil
- § 37a Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes zur Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen Rechtsverordnungen nach § 35d
- § 37a Abs. 3: Verschiebung des bisherigen Absatzes 2 auf Absatz 3
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.