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laws-git/ausglzsv/§9.md
LawGit Spiegel 3eb2d8345d AUSGLZSV · heutiger Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
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BGBl-Id: gii-current:ausglzsv:bf4b2dbe8d2b10a0
2026-08-17 11:36:23 +00:00

86 B

§ 9 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.