Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 429 Inkrafttreten: 1970-12-25 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-05-08 BGBl-Id: bgbl1-1971-39-1
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Stellen dieser Station
- § 9 Abs. 1: Hinter dem Wort „Monaten
- § 37 Abs. 1: Neue Fassung: „(1) Bis zum 31. Dezember 1974 können Offizieranwärter nach einer Dienstzeit von mindestens 21 Monaten zum Leutnant befördert werden.