Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 461 Inkrafttreten: 1969-06-05 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1969-06-04 BGBl-Id: bgbl1-1969-43-2
462 B
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§ 20
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1969-06-04 — Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 461
§ 20 Abs. 1 Nr. 2: Mindestdienstzeiten für die Beförderung angepasst
§ 20 Abs. 3: Mindestdienstzeiten für die Beförderung angepasst
§ 20 Abs. 1, Nr. 1: Mindestdienstzeiten für die Beförderung angepasst
§ 20 Abs. 2: Teilnahme an Laufbahnlehrgängen und Prüfungen angepasst