Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 284 Inkrafttreten: 1967-03-23 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1967-03-23 BGBl-Id: bgbl1-1967-15-4
608 B
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Stellen dieser Station
- § 13: Neue Vorschriften zur Oberprüfung der Amateurfunkstelle
- § 14: Neue Vorschriften zur Sicherung der Amateurfunkstelle gegen Missbrauch
- § 15: Neue Vorschriften zu Sicherheitsvorschriften beim Errichten und Betreiben der Amateurfunkstelle
- § 16: Neue Vorschriften zu Störungen und Maßnahmen bei Störungen
- § 17: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Genehmigung
- § 18: Neue Vorschriften zur Einstellung des Betriebes
- § 19: Neue Vorschriften zu Gebühren
- § 20: Neue Uebergangsregelung für Sendegeräte
- § 21: Neue Vorschriften zur Geltung im Land Berlin