Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 38 Inkrafttreten: 2000-02-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2000-01-24 BGBl-Id: bgbl1-2000-3-1
403 B
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§ 20
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2000-01-24 — Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 38
§ 20 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Kennzeichnung von Munition mit zusätzlichen Angaben regelt.
§ 20 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Kennzeichnung von Beschussmunition regelt.