Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2389 Inkrafttreten: 1976-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1976-08-27 BGBl-Id: bgbl1-1976-107-5
468 B
468 B
Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Neufassung des Buchstabens a
- § 5: Ersetzung von 'Grenzzollstellen' durch 'Zollstellen an der Grenze, der Grenzkontrollstellen'
- § 22 Abs. 1: Ersetzung von 'anzumelden, der die zollamtliche' durch 'oder Grenzkontrollstelle anzumelden, der die amtliche'
- § 23 Abs. 1: Einfügung von 'oder Grenzkontrollstelle' nach 'Zollstelle'
- § 24 Abs. 1: Einfügung von 'oder Grenzkontrollstelle' nach 'Zollstelle'