Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1301 Inkrafttreten: 2014-07-31 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2014-07-30 BGBl-Id: bgbl1-2014-36-2
938 B
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BAPO — 2014-07-30
- Titel: Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1301
- Inkrafttreten: 2014-07-31 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/36#page=37
- Kurz: Die Verordnung fügt in die Anlagen verschiedener Gesetze, die die Ausbildung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Krankenschwestern regeln, neue Zeilen für Kroatien ein. Dies dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU.
Betroffene Stellen
- Anlage: Einfügung einer neuen Zeile für Kroatien
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.