Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 674 Inkrafttreten: 1959-11-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-10-31 BGBl-Id: bgbl1-1959-43-2
1015 B
1015 B
BDO — 1959-10-31
- Titel: Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Deutsche Bundespost und die Bundesdruckerei
- Typ: Sonstige
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 674
- Inkrafttreten: 1959-11-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/43#page=2
- Kurz: Die Anordnung überträgt die Befugnisse der obersten Dienstbehörde im Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsbeamte auf den Präsidenten der Oberpostdirektion oder Landespostdirektion Berlin, abhängig vom Wohnsitz des Beamten. Sie tritt am 1. November 1959 in Kraft und hebt die bisherige Verordnung vom 20. Februar 1957 auf.
Betroffene Stellen
- § 21 Abs. 4: Übertragung der Befugnisse der obersten Dienstbehörde im Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsbeamte auf den Präsidenten der Oberpostdirektion oder Landespostdirektion Berlin.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.