Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 860 Inkrafttreten: 1956-11-17 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-11-17 BGBl-Id: bgbl1-1956-48-8
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BLG — 1956-11-17
- Titel: Rechtsverordnung über Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 860
- Inkrafttreten: 1956-11-17
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/48#page=18
- Kurz: Die Rechtsverordnung legt fest, welche Stellen als Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz gelten und welche Stellen für den Bund handeln können.
Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 1: Bestimmung der Bedarfsträger für verschiedene Leistungen
- § 78: Bestimmung der Bedarfsträger für Manöver und Übungen von Truppen
- § 3: Bestimmung der Stellen, die für den Bund als Bedarfsträger handeln können
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.