Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 136 Inkrafttreten: 1963-03-02 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-03-01 BGBl-Id: bgbl1-1963-12-4
776 B
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ASPG — 1963-03-01
- Titel: Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung zur Durchführung des Altsparergesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 136
- Inkrafttreten: 1963-03-02 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/12#page=8
- Kurz: Die Verordnung ändert die Fünfte Verordnung zur Durchführung des Altsparergesetzes und ergänzt die Anlage 2 des Altsparergesetzes. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- Anlage 2: Ergänzung der Anlage 2 um Industrieobligationen und verwandte Schuldverschreibungen.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.