Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1042 Inkrafttreten: 2015-08-17 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 genannten Bestimmungen); 2015-07-04 (Artikel 12 Nummer 2 und 3, Artikel 13 Nummer 2, 3 Buchstabe b, Nummer 6 bis 9 und 10 Buchstabe j bis n, q und r, u bis w und Artikel 20) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2015-07-03 BGBl-Id: bgbl1-2015-26-1
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Stellen dieser Station
- § 16: Neue Vorschriften zur Sicherheitsleistung durch den Schuldner
- § 17: Neue Vorschriften zur Versteigerung beweglicher Sachen
- § 18: Neue Vorschriften zur unbeschränkten Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und besondere gerichtliche Anordnungen
- § 19: Neue Vorschriften zur unbeschränkten Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 20: Neue Vorschriften zur unbeschränkten Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 21: Neue Vorschriften zur Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
- § 22: Neue Vorschriften zur Kostenentscheidung in Fällen der Feststellung der Anerkennung
- § 23: Neue Vorschriften zur Vollstreckungsabwehrklage
- § 24: Neue Vorschriften zum Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat
- § 25: Neue Vorschriften zur Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist
- § 26: Neue Vorschriften zum Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- § 27: Neue Vorschriften zu Bescheinigungen zu inländischen Titeln
- § 28: Neue Vorschriften zur Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
- § 29: Neue Vorschriften zur Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
- § 30: Neue Vorschriften zum Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
- § 31: Neue Vorschriften zur Entgegennahme von Erklärungen
- § 32: Neue Vorschriften zum Aneignungsrecht
- § 33: Neue Vorschriften für das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt.
- § 34: Neue Vorschriften für örtliche und sachliche Zuständigkeit eingeführt.
- § 35: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften eingeführt.
- § 36: Neue Vorschriften für die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses eingeführt.
- § 37: Neue Vorschriften für die Beteiligten in Verfahren über das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt.
- § 38: Neue Vorschriften für die Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses eingeführt.
- § 39: Neue Vorschriften für die Art der Entscheidung eingeführt.
- § 40: Neue Vorschriften für die Bekanntgabe der Entscheidung eingeführt.
- § 41: Neue Vorschriften für das Wirksamwerden der Entscheidung eingeführt.
- § 42: Neue Vorschriften für die Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses eingeführt.
- § 43: Neue Vorschriften für die Beschwerde eingeführt.
- § 44: Neue Vorschriften für die Rechtsbeschwerde eingeführt.
- § 45: Neue Vorschriften für die Aussetzung des inländischen Verfahrens eingeführt.
- § 46: Neue Vorschriften für die Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde eingeführt.
- § 47: Neue Vorschriften für die örtliche Zuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführt.