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LawGit Spiegel 2e2293468d BGBl. 2015 I S. 1042 · Änderung · Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1042
Inkrafttreten: 2015-08-17 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 genannten Bestimmungen); 2015-07-04 (Artikel 12 Nummer 2 und 3, Artikel 13 Nummer 2, 3 Buchstabe b, Nummer 6 bis 9 und 10 Buchstabe j bis n, q und r, u bis w und Artikel 20)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2015-07-03

BGBl-Id: bgbl1-2015-26-1
2015-07-03 12:00:00 +00:00

2.9 KiB

Stellen dieser Station

  • § 16: Neue Vorschriften zur Sicherheitsleistung durch den Schuldner
  • § 17: Neue Vorschriften zur Versteigerung beweglicher Sachen
  • § 18: Neue Vorschriften zur unbeschränkten Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und besondere gerichtliche Anordnungen
  • § 19: Neue Vorschriften zur unbeschränkten Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
  • § 20: Neue Vorschriften zur unbeschränkten Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
  • § 21: Neue Vorschriften zur Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
  • § 22: Neue Vorschriften zur Kostenentscheidung in Fällen der Feststellung der Anerkennung
  • § 23: Neue Vorschriften zur Vollstreckungsabwehrklage
  • § 24: Neue Vorschriften zum Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat
  • § 25: Neue Vorschriften zur Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist
  • § 26: Neue Vorschriften zum Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
  • § 27: Neue Vorschriften zu Bescheinigungen zu inländischen Titeln
  • § 28: Neue Vorschriften zur Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
  • § 29: Neue Vorschriften zur Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
  • § 30: Neue Vorschriften zum Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
  • § 31: Neue Vorschriften zur Entgegennahme von Erklärungen
  • § 32: Neue Vorschriften zum Aneignungsrecht
  • § 33: Neue Vorschriften für das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt.
  • § 34: Neue Vorschriften für örtliche und sachliche Zuständigkeit eingeführt.
  • § 35: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften eingeführt.
  • § 36: Neue Vorschriften für die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses eingeführt.
  • § 37: Neue Vorschriften für die Beteiligten in Verfahren über das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt.
  • § 38: Neue Vorschriften für die Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses eingeführt.
  • § 39: Neue Vorschriften für die Art der Entscheidung eingeführt.
  • § 40: Neue Vorschriften für die Bekanntgabe der Entscheidung eingeführt.
  • § 41: Neue Vorschriften für das Wirksamwerden der Entscheidung eingeführt.
  • § 42: Neue Vorschriften für die Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses eingeführt.
  • § 43: Neue Vorschriften für die Beschwerde eingeführt.
  • § 44: Neue Vorschriften für die Rechtsbeschwerde eingeführt.
  • § 45: Neue Vorschriften für die Aussetzung des inländischen Verfahrens eingeführt.
  • § 46: Neue Vorschriften für die Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde eingeführt.
  • § 47: Neue Vorschriften für die örtliche Zuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführt.