Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1147 Inkrafttreten: 2018-08-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2018-07-17 BGBl-Id: bgbl1-2018-26-2
812 B
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Stellen dieser Station
- § 36a: Neuer Paragraph für Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
- § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3: Absatz 4 Satz 2 und 3 aufgehoben
- § 27: Neuer Absatz 3a zur Versagung der Aufenthaltserlaubnis
- § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Anpassung der Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis
- § 32: Anpassung der Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis von minderjährigen ledigen Kindern
- § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b: Einfügen von § 36a
- § 44a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Einfügen von § 36a Abs. 1 Satz 1 erste Alternative
- § 73: Neuer Absatz 3b zur Mitteilung von Versagungsgründen
- § 79: Neuer Absatz 3 zur Aussetzung der Entscheidung über den Aufenthaltstitel
- § 96: Anpassung der Strafvorschriften
- § 104 Abs. 13: Anpassung der Anwendungsfristen