Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3524 Inkrafttreten: 1995-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-12-02 BGBl-Id: bgbl1-1994-84-8
935 B
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ALG — 1994-12-02
- Titel: Verordnung über die Voraussetzungen für die Stillegung von Flächen bei Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder einer Produktionsaufgaberente (Flächenstillegungsverordnung - FSV)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3524
- Inkrafttreten: 1995-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/84#page=20
- Kurz: Die Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Stillegung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, wenn eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder eine Produktionsaufgaberente bezogen wird. Sie legt insbesondere die Pflichten bei der Flächenstillegung fest und hebt eine frühere Verordnung auf.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.