Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1333 Inkrafttreten: 1996-08-29 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1996-08-28 BGBl-Id: bgbl1-1996-44-9
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FPACKV — 1996-08-28
- Titel: Fünfte Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1333
- Inkrafttreten: 1996-08-29 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/44#page=9
- Kurz: Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung führt mehrere Änderungen an der Verordnung durch, insbesondere bezüglich der Definition von Fertigpackungen, der Anpassung von EU-Verordnungen und der Änderung von Anlagen.
Betroffene Stellen
- § 1 O Abs. 2: In Satz 1 Nr. 4 werden nach den Worten „Feinen Backwaren
- § 22 Abs. 5 und § 35 Abs. 2: Die Worte „Verordnung (EWG) Nr. 1980/92 der Kommission vom 16. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 198 S. 31)
- § 29 Abs. 2 Nr. 4: Neue Formulierung: „4. Fertigpackungen mit Tabakerzeugnissen, bei denen das Steuerzeichen nach § 13 Abs. 1 der Tabaksteuer-Durchführungsverordnung vom 14. Oktober 1993 (BGBI. 1 S. 1738) entwertet ist.
- § 35 Abs. 1: Nummer 1 wird neu formuliert; Nummer 13a wird eingefügt.
- Anlage 1: In mehreren Nummern wird das Datum „31.12.1994
- Anlage 3: In mehreren Nummern werden Worte gestrichen, neue Nummern eingefügt, und das Datum „31.12.1994
- Anlage 4a Nr. 4 Buchstabe d: In der Tabelle wird die Zahl „101
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.