Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 770 Inkrafttreten: 1994-04-22; 1994-01-02 (§§ 12 und 13) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-04-21 BGBl-Id: bgbl1-1994-23-4
993 B
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FEV — 1994-04-21
- Titel: Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 770
- Inkrafttreten: 1994-04-22; 1994-01-02 (§§ 12 und 13)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/23#page=6
- Kurz: Die Verordnung regelt Maßnahmen zum Schutz gegen Salmonelleninfektionen bei Haushühnern, einschließlich Impfungen, Kontrollen, Mitteilungspflichten und Schutzmaßregeln bei Infektionen. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, außer § 12 und § 13, die bereits am 2. Januar 1994 wirksam sind.
Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 2: Neufassung des § 2 Abs. 2 der Futtermittel-Einfuhrverordnung
- ganzes Gesetz: Neubekanntmachung der Futtermittel-Einfuhrverordnung in der geltenden Fassung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.