Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1346 Inkrafttreten: 1996-09-07 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1996-09-06 BGBl-Id: bgbl1-1996-45-1
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- § 29 Abs. 4 Satz 5: Ersetzung der Wörter 'entsprechende Erklärungen seines Lieferers als Steuerschuldner' durch 'eine ihm vom Hersteller oder Steuerschuldner ausgestellte Versteuerungsbestätigung'