Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 434 Inkrafttreten: 1997-03-15 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1997-03-14 BGBl-Id: bgbl1-1997-15-3
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ARG — 1997-03-14
- Titel: Gesetz zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 434
- Inkrafttreten: 1997-03-15
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/15#page=2
- Kurz: Das Gesetz regelt die Übernahme von Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen durch den Erblastentilgungsfonds und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen der Länder. Es ändert auch das Erblastentilgungsfonds-Gesetz und das Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost.
Betroffene Stellen
- § 1: Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Erblastentilgungsfonds
- § 2: Befreiung von Forderungen
- § 3: Erstattungspflichten der Länder
- § 4: Zahlungspflichten der Länder
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.