Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 590 Inkrafttreten: 1998-04-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1998-03-31 BGBl-Id: bgbl1-1998-19-1
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- § 271 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'deren Nennbeträge' durch 'die'
- § 272 Abs. 2 Nr. 1: Einfügt 'oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert' nach 'Nennbetrag'
- § 314 Abs. 1 Nr. 7: Einfügt 'oder rechnerischer Wert' nach 'Nennbetrag'
- § 318 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Nennbetrag' durch 'anteilige Betrag in Höhe'