Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 730 Inkrafttreten: 2013-04-13 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2013-04-12 BGBl-Id: bgbl1-2013-17-1
652 B
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SOLDURLV — 2013-04-12
- Titel: Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 730
- Inkrafttreten: 2013-04-13 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/17#page=2
- Kurz: Das Gesetz führt den freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement ein und passt dazu mehrere Gesetze und Verordnungen an.
Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1: Einfügung von Wörtern
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.