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LawGit Spiegel 1e9f2de45a BGBl. 2012 I S. 1878 · Änderung · Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1878
Inkrafttreten: 2012-09-18
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2012-09-17

BGBl-Id: bgbl1-2012-42-1
2012-09-17 12:00:00 +00:00

1.7 KiB

Stellen dieser Station

  • § 4 Abs. 1 und 2: Neufassung der Anrechnung von Einnahmen auf das Elterngeld
  • § 4 Abs. 3: Aufhebung von Satz 1 und Anpassung der Verweise
  • § 4 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Verweise
  • § 4a Abs. 3 Satz 2: Neufassung der Regelung für Lebensmonate, in denen anzurechnende Einnahmen zustehen
  • § 6 Satz 3: Ersetzung des Wortes 'letzten' durch 'letzten'
  • § 7 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Verweise und Streichung von Wörtern
  • § 7 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
  • § 8 Abs. 1: Anpassung der Wörter
  • § 8 Abs. 2 Satz 1: Neufassung der Regelung für die Voraussichtliche Zahlung des Elterngelds
  • § 8 Abs. 3 Satz 1: Neufassung der Regelung für die vorläufige Zahlung des Elterngelds
  • § 9 Satz 1: Anpassung der Wörter und Ergänzung
  • § 9 Satz 2: Anpassung der Verweise
  • § 10 Abs. 1 und 2: Ersetzung von 'Leistungen' durch 'Einnahmen'
  • § 10 Abs. 3: Anpassung der Verweise und Ergänzung
  • § 10 Abs. 5 Satz 2: Anpassung der Verweise und Streichung von Wörtern
  • § 10 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes
  • § 15 Abs. 4 Satz 1: Einfügung von 'im Durchschnitt des Monats'
  • § 16 Abs. 3: Neufassung der Regelung für die vorzeitige Beendigung und Verlängerung der Elternzeit
  • § 22 Abs. 2 und 3: Neufassung der Statistikregelungen
  • § 23: Anpassung der Überschrift und der Verweise
  • § 24: Neufassung der Regelung für die Übermittlung von Tabellen
  • § 24a: Einfügung einer neuen Regelung für die Übermittlung von Einzelangaben
  • § 26 Abs. 2: Neufassung der Anwendung von Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
  • § 27 Abs. 1: Neufassung der Regelung für die Anwendung von Vorschriften vor dem 1. Januar 2013
  • § 27 Abs. 2 und 3: Streichung der Absätze
  • § 27 Abs. 4: Anpassung der Verweise