Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1878 Inkrafttreten: 2012-09-18 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2012-09-17 BGBl-Id: bgbl1-2012-42-1
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- § 4 Abs. 1 und 2: Neufassung der Anrechnung von Einnahmen auf das Elterngeld
- § 4 Abs. 3: Aufhebung von Satz 1 und Anpassung der Verweise
- § 4 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Verweise
- § 4a Abs. 3 Satz 2: Neufassung der Regelung für Lebensmonate, in denen anzurechnende Einnahmen zustehen
- § 6 Satz 3: Ersetzung des Wortes 'letzten' durch 'letzten'
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Verweise und Streichung von Wörtern
- § 7 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 8 Abs. 1: Anpassung der Wörter
- § 8 Abs. 2 Satz 1: Neufassung der Regelung für die Voraussichtliche Zahlung des Elterngelds
- § 8 Abs. 3 Satz 1: Neufassung der Regelung für die vorläufige Zahlung des Elterngelds
- § 9 Satz 1: Anpassung der Wörter und Ergänzung
- § 9 Satz 2: Anpassung der Verweise
- § 10 Abs. 1 und 2: Ersetzung von 'Leistungen' durch 'Einnahmen'
- § 10 Abs. 3: Anpassung der Verweise und Ergänzung
- § 10 Abs. 5 Satz 2: Anpassung der Verweise und Streichung von Wörtern
- § 10 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes
- § 15 Abs. 4 Satz 1: Einfügung von 'im Durchschnitt des Monats'
- § 16 Abs. 3: Neufassung der Regelung für die vorzeitige Beendigung und Verlängerung der Elternzeit
- § 22 Abs. 2 und 3: Neufassung der Statistikregelungen
- § 23: Anpassung der Überschrift und der Verweise
- § 24: Neufassung der Regelung für die Übermittlung von Tabellen
- § 24a: Einfügung einer neuen Regelung für die Übermittlung von Einzelangaben
- § 26 Abs. 2: Neufassung der Anwendung von Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
- § 27 Abs. 1: Neufassung der Regelung für die Anwendung von Vorschriften vor dem 1. Januar 2013
- § 27 Abs. 2 und 3: Streichung der Absätze
- § 27 Abs. 4: Anpassung der Verweise