Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1703 Inkrafttreten: 2012-12-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2012-08-20 BGBl-Id: bgbl1-2012-37-3
598 B
598 B
Stellen dieser Station
- § 3a: Einführung von Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken
- § 15 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für Strecken mit Zugbeeinflussung
- § 15 Abs. 4: Vorschriften für weitere Strecken
- § 28 Abs. 1 Nr. 4: Änderung der Begriffe und Verweise
- § 28 Abs. 1 Nr. 4a-4c: Einführung neuer Vorschriften für Zugbeeinflussung
- § 40 Abs. 2: Änderung der zulässigen Geschwindigkeiten
- § 45 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Besetzungsvorschriften für Triebfahrzeugbegleiter
- § 65: Einführung einer Übergangsregelung
- § 66: Umbenennung des bisherigen § 65