Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 446 Inkrafttreten: 2012-04-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2012-03-13 BGBl-Id: bgbl1-2012-13-1
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Stellen dieser Station
- § 1: Zuständige Behörden und Prüfung von Online-Sammelsystemen
- § 2: Sammeln von Unterstützungsbekundungen
- § 3: Überprüfung von Unterstützungsbekundungen
- § 4: Ungültigkeit von Unterstützungsbekundungen
- § 5: Bußgeldvorschriften