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LawGit Spiegel 55b7477ef5 BGBl. 2012 I S. 1440 · Verordnung · Vierundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1440
Inkrafttreten: 2012-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2012-07-04

BGBl-Id: bgbl1-2012-30-2
2012-07-04 12:00:00 +00:00

512 B

Stellen dieser Station

  • Anhang I: Neue Tabellen für das anzurechnende Einkommen
  • § 2: Neue Tabelle für das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2012
  • § 3: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Stufenzahl und der Zusammenzählung von Einkünften aus verschiedenen Einkommensgruppen
  • § 4: Neue Vorschriften zur Feststellung des Ehegattenzuschlags und Kinderzuschlags
  • § 5: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Werte für höhere Stufenzahlen