Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2606 Inkrafttreten: 2007-11-29 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2007-11-28 BGBl-Id: bgbl1-2007-58-6
607 B
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Stellen dieser Station
- § 6 Satz 1: Ersetzung von „amtlichen oder geregelten“ durch „regulierten“
- § 7: Ersetzung von „15 000 Euro“ durch „40 000 Euro“
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von „, sowie ein Zuschlag für Zahlungsausfälle“
- § 9 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: „Der Zuschlag bemisst sich nach der in Prozent ausgewiesenen Quote der Zahlungsausfälle, die im Rahmen der letzten Umlagevorauszahlung angefallen sind, mindestens aber auf 4 Prozent.“
- § 9 Abs. 3 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze 2 und 3
- § 9 Abs. 5 Satz 4: Streichung von „Satz 1“