Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1509 Inkrafttreten: 2011-07-30 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2011-07-29 BGBl-Id: bgbl1-2011-39-2
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Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Hinzufügung von § 248 und § 249
- § 1 Abs. 5 Satz 2: Erweiterung um Klimaschutz und Klimaanpassung
- § 1a Abs. 5: Neuer Absatz zur Berücksichtigung des Klimaschutzes
- § 5 Abs. 2 Nr. 2: Erweiterung um Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
- § 5 Abs. 2b: Neue Bestimmungen für Teilflächennutzungspläne
- § 9 Abs. 1 Nr. 12: Hinzufügung von Flächen für Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
- § 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. b: Erweiterung um bauliche Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- § 9 Abs. 6: Hinzufügung von gemeindlichen Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang
- § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Erweiterung um Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
- § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d: Erweiterung um Anlagen zur Erzeugung von Biogas
- § 35 Abs. 1 Nr. 7: Erweiterung um Anlagen zur Nutzung Kernenergie
- § 35 Abs. 1 Nr. 8: Neue Bestimmungen für Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie
- § 148 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung um Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
- § 171a Abs. 2 Satz 2: Erweiterung um Anforderungen an den Klimaschutz
- § 171a Abs. 3 Satz 2: Erweiterung um Anforderungen an den Klimaschutz
- § 171c Satz 2 Nr. 1: Erweiterung um Kostentragung für Rückbau oder Anpassung baulicher Anlagen
- § 248: Neue Bestimmungen zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
- § 249: Neue Bestimmungen zur Windenergie in der Bauleitplanung