Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 610 Inkrafttreten: 2013-04-09; 2012-12-21 (Artikel 7 und 8) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2013-04-08 BGBl-Id: bgbl1-2013-16-1
311 B
311 B
Stellen dieser Station
- § 20 Abs. 2 Satz 1: Der erste Satz des Absatzes 2 von § 20 wird gestrichen.
- § 33 Abs. 5: Ein neuer Absatz 5 wird zu § 33 hinzugefügt, der die zulässige Berücksichtigung des Geschlechts bei Versicherungsverhältnissen regelt, die vor dem 21. Dezember 2012 begründet werden.